Nutzungsrecht

Unser Nutzungsrecht:Fair und Transparent

Bei uns erhalten Sie erstklassige Logos, Designs, Fotografien und Filme zu Preisen, die sich jeder leisten kann. Wir verstehen, dass branchenübliche Tarife oft unerschwinglich sind, insbesondere für Gründer und kleine Unternehmen. Als eine kleine Agentur haben wir die Freiheit, unsere Preise anders zu gestalten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.
Wir glauben an unsere Arbeit und an die Liebe zum Detail. Unser Slogan "Love for Detail" spiegelt unsere Leidenschaft und Herangehensweise wider. Wir sind stolz darauf, erstklassige Ergebnisse zu liefern, ohne Ihr Budget zu sprengen.


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Was ist ein Nutzungsrecht?


Wozu dient es Ihnen und uns?


Ein Logo, ein Foto oder ein Film sind ein urheberrechtlich geschütztes, künstlerisches Werk. Somit muss der Urheber oder die Urheberin entscheiden, wie das künstlerische Werk verwendet werden soll. Dazu wird für Kunden eine Nutzungsrechtserklärung erstellt, in der die Arten der Nutzung geklärt wird. Diese beinhaltet:

  • Nutzungsart: Dürfen ausschließlich Sie das Logo nutzen?
  • zeitliche Nutzung: Dürfen Sie das Logo zeitlich begrenzt oder unbegrenzt nutzen?
  • inhaltliche Nutzung: Auf welchen Medien dürfen Sie dein Logo verwenden?
  • örtliche Nutzung: Dürfen Sie Ihr Logo weltweit nutzen?

Mit dem Nutzungsrecht räumen wir Ihnen also das Recht ein, die von uns gestalteten und produzierten Werke zu verwenden.

Das Nutzungsrecht ist dazu da, Unsicherheiten im Umgang mit dem künstlerischen Werk aufzulösen. Sie als Nutzer*in wissen durch das Nutzungsrecht genau, wie Sie ein Werk verwenden dürfen. Zusätzlich müssen Urheber*innen (per Gesetzt) für die Nutzung ihres Werkes angemessen vergütet werden.

Bei einer widerrechtlichen Nutzung eines künstlerischen Werkes kann Unterlassung und Schadensersatz vom Urheber gefordert werden. Der Urheber oder die Urheberin hat per Gesetz Anspruch auf angemessene Vergütung der Nutzung. Orientierungsgrundlage hierzu ist der Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). Bei ausbleibender Nutzungsrechtsvergütung kann diese Vergütung jederzeit vom Künstler nachgefordert werden.  Urheberrechtsgesetz nachlesen

Unsere Nutzungsrechtserklärung


Wie Sie nun bereits wissen, sind wir Fans davon, die Dinge smart und einfach anzugehen. Entsprechend dürfen Sie mit Ihrem von uns erstellen Werken, folgende Dinge tun:

Nutzungsart: Nur Sie dürfen Ihre Werke verwenden, wir verkaufen diese an niemand anderen. Sie dürfen es an Geschäftspartner weitergeben, wenn Sie es möchten. Wir dürfen Ihre Werke als Beispiele zeigen.

Zeitliche Nutzung: Sie dürfen Ihre Werke zeitlich unbegrenzt nutzen. Damit Sie dafür nicht einmalig eine große Summe zahlen müssen, haben wir für Logos ein Abo-Modell kreiert. Dabei sind die ersten 6 Monate der Nutzung für 1€ erhältlich. Danach kostet jedes angefangene Jahr der Nutzung 150€ netto, jährliche Zahlung. Bei Fotos und Videos sind die Nutzungsrechte bereits im Kaufpreis enthalten und keine weiteren Zahlungen sind nötig.

Inhaltliche Nutzung: Sie dürfen Ihre Werke auf jedem Medium verwenden. Wir setze Ihnen keine Grenzen.

Örtliche Nutzung: Sie dürfen Ihre Werke weltweit nutzen. So können Sie diese auch sorglos im Web verwenden.

Nutzungsrecht

Für Ihr Logo

1 €

Für die ersten 6 Monate, dann jährlich

150 €

Was kostet ein Nutzungsrecht in der Regel?


Rechenbeispiel zum Vergleich


Die Summe eines Nutzungsrechts ist keine aus der Luft gegriffene Zahl, sie orientiert sich am Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). In die Berechnung der Nutzungssumme fließen wieder die vier Faktoren eines Nutzungsrechts ein: Nutzungsart, zeitliche Nutzung, inhaltliche Nutzung und örtliche Nutzung. Diese vier Faktoren werden je nach Umfang der gewünschten Nutzung mit einem Faktor versehen. Am Beispiel eines Logos:

  • Nutzungsart: z.B. „Zweckgebunden, Alleinige Nutzung“ – Faktor 1 oder „Datenbearbeitungsrecht“ – Faktor 3
  • Zeitliche Nutzung: z.B. „einmalige Nutzung“ – Faktor 0,75 oder „Dauernutzung“ – Faktor 1,5
  • Inhaltliche Nutzung: z.B. „Nur Printmedien“ – Faktor 0 oder „Alle Medien“ – Faktor 1,5
  • Örtliche Nutzung: z.B. „Lokal“ – Faktor 0,5 oder „weltweit“ – Faktor 2

Hinweis: Die unterstrichene Version ist in Ihrem Nutzungsrecht enthalten.

So wird das Nutzungsrecht für ein Logo anhand der Faktoren kalkuliert:
Nutzungsrecht = Summe Logoerstellung x Summe Faktoren 

„Alleinige Nutzung“
„Dauernutzung“
„Auf allen Medien“
„Weltweit“

+ Faktor 1
+ Faktor 1,5
+ Faktor 1,5
+ Faktor 2

Nutzungsrecht= 1790€ x 6 = 10.740€

Hinzu käme hier zur Summe der Nutzung noch die Summe der Logoerstellung. Wie Sie sehen, wäre das utopisch, ist aber die vom AGD (Berufsverband der Kommunikationsdesigner:innen) per Vergütungstarifvertrag definierte, angemessene Höhe. Wir persönlich unterscheiden für uns und unsere Kunden hier nach Größe des Unternehmens. Für Gründer und kleine Unternehmen, welche wir im Rahmen unseres Launch Days betreuen dürfen, ist unser Nutzungsrecht-Abo ein sehr fairer Deal für Sie, wie Sie sehen.
Für größere Unternehmen kalkulieren wir zwar individuell, je nach Umfang der Projekte, haben aber auch in solchen Fällen eine smarte, transparente, und unkomplizierte Herangehensweise. Mehr dazu unter Brand Mission.
Wenn Sie die Nutzungsrechte selber kalkulieren möchten, kann dieser Rechner helfen.

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