Unsere AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der ImagoSTUDIO OG und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die ImagoSTUDIO OG nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die ImagoSTUDIO OG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die ImagoSTUDIO OG verpflichtet sich ein Werk zu schaffen, das im Sinne der Kommunikationsabsicht des Auftraggebers nutzbar ist und den medientechnischen Anforderungen der vorgesehenen Ausführung bzw. Vervielfältigung und Verbreitung entspricht.

Die ImagoSTUDIO OG gewährleistet Verschwiegenheit sowohl privaten Personen als auch Behörden und Gerichten gegenüber bezüglich aller ihr durch das besondere Vertrauensverhältnis zu dem Auftraggeber in Erfahrung gebrachten Tatsachen, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen oder sie nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber entbunden worden ist.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Auf das von der ImagoSTUDIO OG geschaffene Werk und die in den einzelnen Realisierungsphasen entstehenden Zwischenergebnisse ist das Urheberrechtsgesetz anzuwenden.

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen, digital wie analog, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ImagoSTUDIO OG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der ImagoSTUDIO OG zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3 Die ImagoSTUDIO OG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die ImagoSTUDIO OG bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der ImagoSTUDIO OG und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Die ImagoSTUDIO OG ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.

1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der ImagoSTUDIO OG formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ImagoSTUDIO OG.

2 Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne jeden Abzug.

2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ImagoSTUDIO OG. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der ImagoSTUDIO OG erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3 Fremdleistungen

3.1 Die ImagoSTUDIO OG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ImagoSTUDIO OG hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ImagoSTUDIO OG abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die ImagoSTUDIO OG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5 Herausgabe von Daten

5.1 Die ImagoSTUDIO OG ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten zu übergeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die ImagoSTUDIO OG ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und ge- sondert zu vergüten.

5.2 Hat die ImagoSTUDIO OG dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der ImagoSTUDIO OG verändert werden. 

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Die ImagoSTUDIO OG haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur und Produktionsüberwachung

6.1 Der Auftraggeber legt der ImagoSTUDIO OG vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2 Soll die ImagoSTUDIO OG die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die ImagoSTUDIO OG die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Die ImagoSTUDIO OG haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertrags zwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die ImagoSTUDIO OG auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der ImagoSTUDIO OG oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ImagoSTUDIO OG oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der ImagoSTUDIO OG oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Ver- antwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der ImagoSTUDIO OG insoweit entfällt.

7.5 Die ImagoSTUDIO OG haftet nicht für die urhebergeschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6 In keinem Fall haftet die ImagoSTUDIO OG für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der ImagoSTUDIO OG erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der ImagoSTUDIO OG unverzüglich zu rügen.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für die ImagoSTUDIO OG Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die ImagoSTUDIO OG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der ImagoSTUDIO OG, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der ImagoSTUDIO OG übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die ImagoSTUDIO OG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Vereinbarungen, die den statutengemäßen Bestimmungen, den Standesregeln von designaustria, sowie dem icograda-Modellkodex für berufliches Verhalten widersprechen, können nicht Vertragsinhalt werden.

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten ab Fälligkeit 7 Prozent Zinsen pro Jahr als Verzugszinsen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Land. Es gilt das österreichische Recht.

 

St.Georgen bei Salzburg, 2023